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Der Wettbewerb

Staatspreis MANUFACTUM
für angewandte Kunst und Design im Handwerk

Seit 1963 vergibt die nordrhein-westfälische Landesregierung alle zwei Jahre den »Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk« an gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker aus Nordrhein-Westfalen. Er ist damit einer der traditionsreichsten und mit insgesamt 60.000 Euro Preisgeld einer der bedeutendsten Preise seiner Art in Deutschland.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stiftet den Staatspreis, um herausragende Leistungen auf diesem Gebiet zu würdigen. Die Schirmherrschaft durch den Ministerpräsidenten unterstreicht die Bedeutung des Preises.

Publikumspreis

Um zusätzlich eine interessierte Öffentlichkeit an MANUFACTUM zu beteiligen, wird seit 2021 der Publikumspreis ausgelobt. Besucherinnen und Besucher der Ausstellung haben dabei die Möglichkeit, digital für ihr »Lieblingsobjekt« abzustimmen und über die Verleihung des Publikumspreises zu entscheiden.

Durchführung 2025

Der Westdeutsche Handwerkskammertag e.V. (WHKT), Zusammenschluss der Handwerkskammern in NRW, ist mit den Aufgaben der Vorbereitung und Realisierung des Staatspreises MANUFACTUM betraut. Finanziell unterstützt wird der Wettbewerb und die Ausstellung durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

So nehmen Sie Kontakt auf

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf

T: 0211 30 07-732
E: kontakt[at]staatspreis-manufactum.de

Der Wettbewerb 2025

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ANMELDUNG ►

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 25. Lebensjahres mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Eine Teilnahme ist allen Interessierten aus den gestaltenden Handwerken möglich unabhängig davon, ob die Bewerberin oder der Bewerber selbstständig oder unselbstständig tätig ist und ob eine handwerkliche Tätigkeit als Hauptberuf oder als Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Pro Bewerberin bzw. Bewerber kann max. eine Arbeit eingereicht werden. Die eingereichte Arbeit muss selbst entworfen und ausgeführt worden sein. Bei Mitwirkung Dritter sind die Art der Beteiligung und die Personen zu benennen. Arbeiten, die von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern unter einem gemeinsamen Namen eingereicht werden, gelten als eine Bewerbung.

Der Staatspreis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an dieselbe Person vergeben werden. Dennoch ist selbstverständlich auch diesen Preisträgerinnen und Preisträgern eine Teilnahme an der Ausstellung MANUFACTUM möglich. Auch hierfür erfolgt die Anmeldung online ab dem 01.11.2024 bis zum 23.02.2025 über das Portal.

Anforderungen

Handwerkliche Präzision und innovative Gestaltung sind ebenso gefragt wie der experimentelle Umgang mit dem Material. Bewertet werden die Idee, die Gestaltung, die materialgerechte Umsetzung und die Technik. Experimentelle Arbeiten, die diesen Kriterien entsprechen, sind ausdrücklich erwünscht.

Besonders hochwertige, interessante und innovative Arbeiten, die den Kriterien nicht vollumfassend entsprechen, können in die Ausstellung aufgenommen werden, sind jedoch von der Staatspreisvergabe ausgeschlossen.

Auch mehrteilige Arbeiten können eingereicht werden, gelten jedoch als abgelehnt, sobald ein Teil der Arbeit abgelehnt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung, wann eine Arbeit als mehrteilig eingestuft wird, im Ermessen der Jury liegt. So gilt zum Beispiel eine experimentelle Reihe von Schmuckstücken nicht unbedingt als mehrteilig, ein Kaffeeservice hingegen schon.

Sollte eine Präsentation der Originalarbeit (bspw. aus baulichen oder räumlichen Gründen) nicht möglich sein, wird in Absprache mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine angemessene Art der Präsentation vereinbart.

Arbeiten, die wegen ihrer Empfindlichkeit nicht bewegt werden dürfen, müssen vor der Anlieferung schriftlich als solche angekündigt werden. Eventuell ist eine erste Bewerbung vor Ort auf DIN A3 Fotos sinnvoll.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten, die nicht funktions- oder präsentationsfähig sind bzw. sich als handwerklich nicht oder nur teilweise ausreichend erweisen, auch nach Abschluss der Jurierung aus der Ausstellung zu entfernen.

Preise und Kategorien

Der »Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk« wird alle zwei Jahre im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung vergeben. Die sechs ausgelobten Preise bestehen jeweils aus einem Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro und einer Urkunde.

Die Staatspreise werden in folgenden Themenbereichen verliehen:

Themen und Beispiele

Bild- & Druckmedien: Fotografie, Buchbindearbeiten, Printmedien, Papierarbeiten

Kleidung & Textil: Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Kopfbedeckungen, Bekleidung im weitesten Sinne, Teppiche, Quilts, Wohntextilien

Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Sideboards, Raumteiler

Objekt & Skulptur: Freie Arbeiten, Stelen, Bildhauerarbeiten, Wandobjekte

Schmuck: Alle Objekte, die als Schmuck am Körper zu tragen sind

Wohnen & Außenbereich: Angewandte Arbeiten, Bestecke, Schalen, Vasen, Leuchten, Brunnen, Tore, Zäune, architektonische Elemente

Bewerbungsverfahren

Hinweis: Pro Bewerberin bzw. Bewerber kann max. eine Arbeit eingereicht werden.

Bewerbungen können ausschließlich online eingereicht werden. Dies ist vom 01.11.2024 bis zum 23.02.2025 unter www.staatspreis-manufactum.de/25 möglich.

Folgende Informationen sind für die Online-Anmeldung notwendig:

  • Personenbezogene Angaben
  • Angaben zum Objekt
  • Kurzbeschreibung (max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Beschreibung des Herstellungsverfahrens (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Beschreibung des konzeptionellen Ansatzes (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Versicherungssumme (Wert) für das Objekt in Euro
  • Maße des Objekts in cm
  • Verwendete Materialien
  • Bis zu 10 Fotos des Objekts in entsprechender Qualität (max. 10 MB pro Foto)
  • Namen der Fotografinnen bzw. Fotografen der Fotos. Stellen Sie sicher, dass Sie über die benötigten Rechte zur Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung verfügen. Falls Personen abgebildet sind, versichern Sie sich, dass diese mit der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos einverstanden sind.

Jurierungsverfahren

Die Jurierung zur Teilnahme am Wettbewerb und Ausstellung erfolgt in einem mehrstufigen, anonymisierten Verfahren.

Zunächst entscheidet die Fachjury aus allen frist- und sachgerecht eingereichten Wettbewerbsbeiträgen mittels eines digitalen Auswahlverfahrens über den Ausschluss fachlich nicht ausreichend überzeugender Beiträge. Die somit ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Anschluss aufgefordert, ihre Exponate am 07.04. bzw. 08.04.2025 in das Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK), Hansastraße 3, 44137 Dortmund zu bringen. Mitte April 2025 kommt die Fachjury in Dortmund im MKK zusammen und berät vor den Originalen über die Zulassung zur Ausstellung. Dabei werden die Vielfalt des Kunsthandwerks und die experimentellen Ansätze angemessen berücksichtigt. Objekte, die im Original nicht den Anforderungen der Fachjury entsprechen, werden nicht zur Ausstellung zugelassen und müssen am Montag, den 05.05.2025 entsprechend abgeholt werden. Abschließend verständigt sich die Fachjury auf Vorschläge für die Vergabe der Staatspreise.

Die Preisjury tritt im Anschluss an die Sitzung der Fachjury zusammen, um über die Vergabe der Staatspreise zu entscheiden. Dabei werden die Vorschläge der Fachjury vorgestellt, an die die Preisjury bei der Vergabe der Staatspreise nicht gebunden ist.

Findet die Preisjury in einem Themenbereich keine preiswürdige Arbeit, wird der Staatspreis in diesem Bereich nicht vergeben. Es besteht die Möglichkeit, stattdessen einen Sonderpreis für eine herausragende Leistung aus allen Exponaten zu vergeben. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden unmittelbar nach der Entscheidung der Preisjury informiert. Sie verpflichten sich, bis zur Pressekonferenz Stillschweigen über die Staatspreise zu bewahren.

Die Entscheidungen beider Jurys sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Publikumspreis wird unabhängig von der Bewertung der Fachjury und der Preisjury vergeben. Er bezieht alle Objekte ein, die zur Ausstellung zugelassen sind. Eine Prämie wird für den Publikumspreis nicht vergeben.

Kosten, Versicherung

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Die Ausstellungsstücke sind vom Zeitpunkt der Entgegennahme im MKK Dortmund bis zur Auslieferung gegen unsachgemäße Behandlung versichert. Kosten und ggf. Versicherung für Hin- und Rücktransport sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Datenschutz und Bildrechte

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO: Der Westdeutsche Handwerkskammertag  e.V. (WHKT) erhebt und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Wettbewerbs Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Ausübung unserer Aufgaben, die in der Bearbeitung der Organisation und Durchführung des Staatspreises liegen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. 

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte aus NRW.

Der WHKT erhält das vollumfänglich nutzbare, auf Dritte übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht zur umfassenden Verwendung der zugesandten Fotos mit allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien mit oder ohne Urheberrechtshinweis im Zusammenhang mit dem Staatspreis. Der WHKT ist berechtigt, Fotografien von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ihren Produkten anzufertigen und diese zu Zwecken der Werbung und Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung und dem Katalog zum Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen zu verwenden und zu veröffentlichen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst über die alleinigen und uneingeschränkten Bildrechte sämtlicher Bilder verfügen, die sie im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung stellen. Die Angaben der Fotografinnen und Fotografen müssen korrekt und dessen Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder zum Zweck dieses Wettbewerbs mit einem Urheberrechtshinweis in der jeweiligen Bildunterschrift vorhanden sein. Falls Personen abgebildet sind, versichern Sie, dass diese mit der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos einverstanden sind.

Einwilligung

Mit der Online-Anmeldung für den Staatspreis MANUFACTUM geben Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer ihre Einwilligung zur Erhebung der Daten laut Datenschutzgrundverordnung (Siehe 6. Datenschutz). Sie geben außerdem Ihr Einverständnis zu den hier aufgeführten Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen.

Termine

01.11.2024  > Beginn des Online-Bewerbungsverfahrens
23.02.2025 > Ende der Bewerbungsfrist
24.03.2025 > Benachrichtigung vorläufige Zulassung zur Ausstellung
07.04.2025 > Anlieferung Themenbereiche: Möbel, Objekt und Skulptur
08.04.2025 > Anlieferung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Kleidung & Textil, Schmuck, Wohnen & Außenbereich
05.05.2025 > Abholung der ausjurierten Objekte
21.06.2025 > Preisverleihung im Rathaus der Stadt Dortmund und Beginn der Ausstellung im MKK Dortmund
21.09.2025 > Ende der Ausstellung
22.09.2025 > Abholung Themenbereiche: Möbel, Objekt & Skulptur
23.09.2025 > Abholung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Kleidung & Textil, Schmuck, Wohnen & Außenbereich


Ablieferung und Abholung jeweils von 10:00–17:00 Uhr im Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK), Hansastraße 3, 44137 Dortmund.

Ab dem 23.09.2025 um 17:00 Uhr verlieren die Exponate ihren Versicherungsschutz und die Aufbewahrungspflicht erlischt.


Änderungen geben wir in den sozialen Medien – Instagram: staatspreis.manufactum und facebook: Manufactum Staatspreis NRW – und unter www.staatspreis-manufactum.de bekannt.

Der Wettbewerb 2025

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