Foto: Andrea Borowski
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 25. Lebensjahres mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Eine Teilnahme ist allen Interessierten aus den gestaltenden Handwerken möglich unabhängig davon, ob die Bewerberin oder der Bewerber selbstständig oder unselbstständig tätig ist und ob eine handwerkliche Tätigkeit als Hauptberuf oder als Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Pro Bewerberin bzw. Bewerber kann max. eine Arbeit eingereicht werden. Die eingereichte Arbeit muss selbst entworfen und ausgeführt worden sein. Bei Mitwirkung Dritter sind die Art der Beteiligung und die Personen zu benennen. Arbeiten, die von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern unter einem gemeinsamen Namen eingereicht werden, gelten als eine Bewerbung.
Der Staatspreis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an dieselbe Person vergeben werden. Dennoch ist selbstverständlich auch diesen Preisträgerinnen und Preisträgern eine Teilnahme an der Ausstellung MANUFACTUM möglich.
Anforderungen
Handwerkliche Präzision und innovative Gestaltung sind ebenso gefragt wie der experimentelle Umgang mit dem Material. Bewertet werden die Idee, die Gestaltung, die materialgerechte Umsetzung und die Technik. Experimentelle Arbeiten, die diesen Kriterien entsprechen, sind ausdrücklich erwünscht.
Besonders hochwertige, interessante und innovative Arbeiten, die den Kriterien nicht vollumfassend entsprechen, können in die Ausstellung aufgenommen werden, sind jedoch von der Staatspreisvergabe ausgeschlossen.
Auch mehrteilige Arbeiten können eingereicht werden, gelten jedoch als abgelehnt, sobald ein Teil der Arbeit abgelehnt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung, wann eine Arbeit als mehrteilig eingestuft wird, im Ermessen der Jury liegt. So gilt zum Beispiel eine experimentelle Reihe von Schmuckstücken nicht unbedingt als mehrteilig, ein Kaffeeservice hingegen schon.
Sollte eine Präsentation der Originalarbeit (bspw. aus baulichen oder räumlichen Gründen) nicht möglich sein, wird in Absprache mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine angemessene Art der Präsentation vereinbart.
Arbeiten, die wegen ihrer Empfindlichkeit nicht bewegt werden dürfen, müssen vor der Anlieferung schriftlich als solche angekündigt werden. Eventuell ist eine erste Bewertung vor Ort auf DIN A3 Fotos sinnvoll.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten, die nicht funktions- oder präsentationsfähig sind bzw. sich als handwerklich nicht oder nur teilweise ausreichend erweisen, auch nach Abschluss der Jurierung aus der Ausstellung zu entfernen.
Preise und Kategorien
Der »Staatspreis MANUFACTUM NRW für angewandte Kunst und Design im Handwerk« wird alle zwei Jahre im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben. Insgesamt können sechs Preise ausgelobt werden, die jeweils aus einem Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro und einer Urkunde bestehen.
Der Staatspreis wird in folgenden Themenbereichen vergeben:
Themen und Beispiele
Bild- & Druckmedien: Fotografie, Buchbindearbeiten, Printmedien, Papierarbeiten
Kleidung & Textil: Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Kopfbedeckungen, Bekleidung im weitesten Sinne, Teppiche, Quilts, Wohntextilien
Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Sideboards, Raumteiler
Objekt & Skulptur: Freie Arbeiten, Stelen, Bildhauerarbeiten, Wandobjekte, Glasarbeiten
Schmuck: Alle Objekte, die als Schmuck am Körper zu tragen sind
Wohnen & Außenbereich: Angewandte Arbeiten, Bestecke, Schalen, Vasen, Leuchten, Brunnen, Tore, Zäune, architektonische Elemente
Kosten, Versicherung
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Die Ausstellungsstücke sind vom Zeitpunkt der Entgegennahme im MKK Dortmund bis zur Auslieferung gegen unsachgemäße Behandlung versichert. Kosten und ggf. Versicherung für Hin- und Rücktransport sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.
Datenschutz und Bildrechte
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO: Der Westdeutsche Handwerkskammertag e.V. (WHKT) erhebt und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Wettbewerbs Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Ausübung unserer Aufgaben, die in der Bearbeitung der Organisation und Durchführung des Staatspreises liegen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte aus NRW.
Der WHKT erhält das vollumfänglich nutzbare, auf Dritte übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht zur umfassenden Verwendung der zugesandten Fotos mit allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien mit oder ohne Urheberrechtshinweis im Zusammenhang mit dem Staatspreis. Der WHKT ist berechtigt, Fotografien von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ihren Produkten anzufertigen und diese zu Zwecken der Werbung und Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung und dem Katalog zum Staatspreis für angewandte Kunst und Design im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen zu verwenden und zu veröffentlichen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst über die alleinigen und uneingeschränkten Bildrechte sämtlicher Bilder verfügen, die sie im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung stellen. Die Angaben der Fotografinnen und Fotografen müssen korrekt und dessen Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder zum Zweck dieses Wettbewerbs mit einem Urheberrechtshinweis in der jeweiligen Bildunterschrift vorhanden sein. Falls Personen abgebildet sind, versichern Sie, dass diese mit der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos einverstanden sind.
Einwilligung
Mit der Online-Anmeldung für den Staatspreis MANUFACTUM geben Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer ihre Einwilligung zur Erhebung der Daten laut Datenschutzgrundverordnung (Siehe 6. Datenschutz). Sie geben außerdem Ihr Einverständnis zu den hier aufgeführten Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen.
Termine
01.11.2024 | > | Beginn des Online-Bewerbungsverfahrens |
23.02.2025 | > | Ende der Bewerbungsfrist |
24.03.2025 | > | Benachrichtigung vorläufige Zulassung zur Ausstellung |
07.04.2025 | > | Anlieferung Themenbereiche: Möbel, Objekt und Skulptur |
08.04.2025 | > | Anlieferung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Kleidung & Textil, Schmuck, Wohnen & Außenbereich |
05.05.2025 | > | Abholung der ausjurierten Objekte |
21.06.2025 | > | Preisverleihung im Rathaus der Stadt Dortmund und Beginn der Ausstellung im MKK Dortmund |
21.09.2025 | > | Ende der Ausstellung |
22.09.2025 | > | Abholung Themenbereiche: Möbel, Objekt & Skulptur |
23.09.2025 | > | Abholung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Kleidung & Textil, Schmuck, Wohnen & Außenbereich |
Ablieferung und Abholung jeweils von 10:00–17:00 Uhr im Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK), Hansastraße 3, 44137 Dortmund.
Ab dem 23.09.2025 um 17:00 Uhr verlieren die Exponate ihren Versicherungsschutz und die Aufbewahrungspflicht erlischt.
Änderungen geben wir in den sozialen Medien – Instagram: staatspreis.manufactum und facebook: Manufactum Staatspreis NRW – und unter www.staatspreis-manufactum.de bekannt.