Foto: Andrea Borowski
Teilnahmebedingungen 2027
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 25. Lebensjahres mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Eine Teilnahme ist allen Interessierten aus den gestaltenden Handwerken möglich, unabhängig davon, ob die Bewerberin oder der Bewerber selbstständig oder unselbstständig tätig ist und ob eine handwerkliche Tätigkeit als Hauptberuf oder als Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Pro Bewerberin bzw. Bewerber kann maximal eine Arbeit eingereicht werden. Die eingereichte Arbeit muss selbst entworfen und ausgeführt worden sein. Bei Mitwirkung Dritter sind die Art der Beteiligung und die Personen zu benennen. Arbeiten, die von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern unter einem gemeinsamen Namen eingereicht werden, gelten als eine Bewerbung. Sollte es zu einer Auszeichnung einer Gemeinschaftsarbeit als Siegerobjekt in einem Themenbereich kommen, steht auch hier maximal ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für die gemeinschaftlich eingereichte Arbeit zur Verfügung.
Der Staatspreis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an dieselbe Person vergeben werden. Dennoch ist selbstverständlich auch diesen Preisträgerinnen und Preisträgern eine Teilnahme an der Manufactum-Ausstellung möglich. Hierfür ist ebenfalls eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal erforderlich.
Anforderungen
Handwerkliche Präzision und innovative Gestaltung sind ebenso gefragt wie ein kreativer und experimenteller Umgang mit Materialien und Techniken. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die gestalterische Idee, die Eigenständigkeit der Arbeit, die handwerkliche und technische Umsetzung sowie der materialgerechte Einsatz der verwendeten Werkstoffe. Experimentelle Arbeiten sind ausdrücklich erwünscht.
Auch mehrteilige Arbeiten können eingereicht werden. Eine Arbeit kann aus mehreren Einzelstücken bestehen, sofern diese hinsichtlich ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung eine Einheit bilden oder als zusammengehörige Serie erkennbar sind. Mehrteilige Arbeiten gelten jedoch insgesamt als abgelehnt, sobald ein Teil der Arbeit abgelehnt wird. Die Entscheidung darüber, ob eine Arbeit als mehrteilig eingestuft wird, liegt im Ermessen der Jury.
Die Zuordnung der eingereichten Arbeit zu den vorgegebenen Themenbereichen nehmen die Bewerberinnen und Bewerber selbst vor. In begründeten Ausnahmefällen ist die Fachjury berechtigt, im Rahmen ihrer Sitzung eine abweichende Zuordnung vorzunehmen, wenn dies eine verbesserte Bewertung ermöglicht. Eine solche Änderung führt jedoch nicht zwangsläufig zu einer Preisvergabe.
Arbeiten, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht zum Transport oder für die Jurierung bzw. Ausstellung geeignet sind, können auch anhand von qualitativ hochwertigen Fotografien oder geeigneten Modellen am Wettbewerb teilnehmen und für die Staatspreisvergabe berücksichtigt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Arbeit eindeutig einem der fünf Themenbereiche des Wettbewerbs zugeordnet werden kann.
Sollte eine Präsentation der Originalarbeit (z. B. aus baulichen, räumlichen oder materialbedingten Gründen) nicht möglich sein, wird in Absprache mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine alternative, angemessene Präsentationsform vereinbart.
Arbeiten, die von der Jury für eine rein fotografische Teilnahme an der Ausstellung zugelassen werden, müssen sowohl in professionell ausgedruckter Form und geeigneter Größe (Maße A2 bis A0 bzw. mindestens 42 cm und höchstens 118 cm Seitenmaß) angeliefert als auch als entsprechende Bilddatei bereitgestellt werden. Nach Möglichkeit sollte zudem ein Modell bzw. ein Ausschnitt der Arbeit für die Ausstellung angefertigt bzw. bereitgestellt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten bei der Anlieferung von der Jurierung und Ausstellung auszuschließen, wenn diese nicht funktions- oder präsentationsfähig sind, beispielsweise aufgrund von Unvollständigkeit oder erheblichen Abweichungen vom eingereichten Bildmaterial.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Kreativschaffende aus Handwerk, Kunst und Design haben im Zeitraum vom 02. November 2026 bis zum 16. Februar 2027 über das Bewerbungsportal unter xxxx die Möglichkeit, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
Folgende Informationen sind für die Online-Bewerbung erforderlich:
- Personenbezogene Angaben
- Angaben zum Objekt (Name, Maße, verwendete Materialien)
- Kurzbeschreibung
- Herstellungsweise/Prozess
- Idee/Konzept
- Bis zu 10 Fotos* des Objekts in entsprechender Qualität (max. 10 MB pro Foto; JPG-Datei, möglichst 300 dpi)
Ein Muster des Bewerbungsformulars ist hier einsehbar: xxxx
* WICHTIG: Bitte nennen Sie die Fotografinnen bzw. Fotografen der eingereichten Fotos. Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte für die Weitergabe an Dritte sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos verfügen. Falls Personen auf den Fotos abgebildet sind, stellen Sie sicher, dass diese mit der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung einverstanden sind.
Für die Jurierung werden aussagekräftige Aufnahmen des Wettbewerbsobjekts aus verschiedenen Perspektiven sowie Detailaufnahmen benötigt, die einen klaren Eindruck von der Gesamtarbeit, den relevanten Details, der handwerklichen Ausführung und der Funktionsweise vermitteln. Um Aspekte wie Verbindungen, konstruktive Elemente, Oberflächen, Funktionsprinzipien, besondere Materialien oder andere innovative und qualitative Merkmale angemessen beurteilen zu können, müssen diese auf den Fotos gut erkennbar sein. Darüber hinaus können ergänzend Links zu Videos mit einer Länge von jeweils bis zu einer Minute eingefügt werden.
Zusätzlich können Renderings ergänzend eingereicht werden, sofern diese eindeutig als Renderings gekennzeichnet sind. KI-generierte Bilder sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer trägt selbst dafür Sorge, dass die Nutzung KI-generierter Bilder den einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Lizenzbestimmungen entspricht.
Mit der Einreichung bestätigt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ausdrücklich, dass sie bzw. er über sämtliche erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für alle eingereichten Materialien verfügt und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer stellt den Veranstalter (Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT)) von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den eingereichten Materialien geltend gemacht werden.
Jurierungsverfahren
Die Jurierung über die Zulassung zur Ausstellung sowie die Vergabe der Staatspreise erfolgt in einem mehrstufigen, anonymisierten Verfahren.
In einem ersten Schritt bewertet eine Fachjury alle frist- und sachgerecht eingereichten Wettbewerbsarbeiten über eine digitale Bewertungsplattform. Auf Grundlage dieser Bewertung entscheidet die Fachjury, welche Arbeiten für das weitere Jurierungsverfahren zugelassen werden. Die Vorauswahl bildet die Grundlage für die zweite Jurierungsrunde, die an drei Tagen vor Ort im Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) stattfindet.
Alle ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, ihre Wettbewerbsarbeiten zur Jurierung im MAKK anzuliefern. Im April 2027 tritt die Fachjury in Köln zusammen und entscheidet anhand der Originalarbeiten oder der zuvor abgestimmten alternativen Präsentationsform über die Teilnahme an der Ausstellung. Dabei werden gleichermaßen die Vielfalt der Arbeiten und die experimentellen Ansätze berücksichtigt. Objekte, die den Anforderungen der Fachjury nicht entsprechen, werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Abschließend erarbeitet die Fachjury Vorschläge für die Vergabe der Staatspreise.
Die Preisjury tritt im Anschluss an die Sitzung der Fachjury unter Beteiligung von zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Fachjury zusammen, um über die Vergabe der Staatspreise zu entscheiden. Die Vorschläge der Fachjury werden der Preisjury. Diese ist jedoch nicht an die Vorschläge gebunden.
Die Jurys beschließen jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Fachjury gilt eine Arbeit als für die Ausstellung angenommen. Die Beratungen beider Jurys sind nicht öffentlich. Die Entscheidungen beider Jurys sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preise und Kategorien
Der »Staatspreis MANUFACTUM NRW für angewandte Kunst und Design im Handwerk« wird alle zwei Jahre im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben. Insgesamt können bis zu sechs Preise vergeben werden, die jeweils mit 10.000 Euro dotiert sind und durch eine Urkunde des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) ergänzt werden.
Grundsätzlich ist die Vergabe eines Preises je Themenbereich sowie des »Elisabeth-Treskow-Preises für angewandte Kunst und Design im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen« für eine herausragende Leistung vorgesehen. Sollten die Jurys in einem Themenbereich keine preiswürdige Arbeit feststellen, können in begründeten Ausnahmefällen bis zu zwei Preise in einem anderen Themenbereich vergeben werden.
Der Staatspreis wird in fünf Themenbereichen verliehen. Diese wurden für das Wettbewerbsjahr 2026/2027 in Abstimmung mit MWIKE NRW neu strukturiert:
BILD- & DRUCKMEDIEN
MÖBEL & AUSSENELEMENTE
OBJEKT & SKULPTUR
SCHMUCK & MODE
WOHN- & EINRICHTUNGSKULTUR
Folgende Beispiele dienen der Konkretisierung der Themenbereiche:
Bild- & Druckmedien: z. B. Fotografie, Buchbindearbeiten, Printmedien, Papierarbeiten
Möbel & Außenelemente: z. B. Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Sideboards, Raumteiler, Hocker, Möbel für den Außenbereich, Gartenobjekte, Brunnen, Tore, Zäune, architektonische Einzelelemente
Objekt & Skulptur: Freie Arbeiten
Schmuck & Mode: Objekte, die am Körper zu tragen sind, Ringe, Ketten, Armbänder, Broschen, Ohrringe, Haarschmuck sowie Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Kopfbedeckungen, Bekleidung im weitesten Sinne
Wohn- & Einrichtungskultur: z. B. Angewandte Arbeiten, Bestecke, Schalen, Vasen, Leuchten, Teppiche, Quilts, Wohntextilien, Wandobjekte
Termine
| 02.11.2026 | > | Beginn Bewerbungsphase |
| 16.02.2027 | > | Bewerbungsschluss |
| März 2027 | > | Benachrichtigung vorläufige Zulassung zur Ausstellung |
| 05.04.2027 | > | Anlieferung Themenbereiche: Möbel & Außenelemente, Objekt & Skulptur |
| 06.04.2027 | > | Anlieferung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Schmuck & Mode, Wohn- & Einrichtungskultur |
| 03.05.2027 | > | Abholung der ausjurierten Objekte |
| 26.06.2027 | > | Preisverleihung im Großen Sendesaal des WDR mit anschließender Vernissage im MAKK |
| 22.08.2027 | > | Ende der Ausstellung |
| 23.08.2027 | > | Abholung Themenbereiche: Möbel & Außenelemente, Objekt & Skulptur |
| 24.08.2027 | > | Abholung Themenbereiche: Bild- & Druckmedien, Schmuck & Mode, Wohn- & Einrichtungskultur |
Die Anlieferung und Abholung erfolgt jeweils von 10:00–17:00 Uhr im Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK), An d. Rechtschule 7, 50667 Köln.
Alle Ausstellungsobjekte stehen vom Zeitpunkt der Entgegennahme bis zur Auslieferung unter Versicherungsschutz.
Änderungen geben wir in den sozialen Medien – Instagram: staatspreis.manufactum und facebook: Manufactum Staatspreis NRW – und unter www.staatspreis-manufactum.de bekannt.